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  • Als Kassenpatient sind Sie bei einem Krankenhausaufenthalt durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Diese übernimmt die Kosten – allerdings nur für den Grundschutz. Damit sind Sie zwar gut versorgt. Aber eine gute Versorgung ist nicht immer die bestmögliche:

    • Sie sind bei der Wahl des Krankenhauses eingeschränkt: Die Krankenkasse darf dabei mitentscheiden, um Kosten zu reduzieren.
    • Sie werden nicht von dem für Ihr Krankheitsbild am besten qualifizierten Arzt behandelt, sondern vom diensthabenden Krankenhausarzt. Das kann z. B. der Stationsarzt sein.
    • Diagnostik und Therapie sind abhängig vom ausgewählten und empfohlenen Krankenhaus.
    • Sie werden im Mehrbettzimmer untergebracht. Dafür müssen Sie selbst einen Teil der Kosten tragen: Erwachsene zahlen pro vollstationärem Tag im Krankenhaus 10 € (für maximal 28 Tage im Jahr).

    Tipp: Möchten Sie mehr Komfort und besseren Service im Krankenhaus? Dann schließen Sie eine Krankenhauszusatzversicherung ab. Diese bezahlt dann bei einem Krankenhausaufenthalt die Kosten für solche Extras.

  • Mit einer Zusatzversicherung fürs Krankenhaus erweitern Sie Ihren gesetzlichen Schutz um private Zusatzleistungen bei stationären Aufenthalten im Krankenhaus. Dazu gehören z. B.:

    • Freie Krankenhauswahl
    • Freie Arztwahl bzw. Chefarztbehandlung
    • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
    • Krankenhaustagegeld
    • Top-Experten-Vermittlung

    Bei den KombiMed Krankenhaus-Tarifen der DKV können Sie diese Leistungen einzeln abschließen oder miteinander kombinieren. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung bekommen Sie also ein kleines Plus an Komfort. Oder sogar den Status eines Privatpatienten im Krankenhaus.

  • Es gibt verschiedene Krankenhauszusatzversicherungen und alle funktionieren anders. Bei der DKV können Sie zwischen Basis-, Komfort- und Premiumschutz wählen und diesen Schutz ergänzen.

    Ein Überblick über die KombiMed Krankenhaus-Tarife der DKV:

     

     

    Basis

    Komfort

    Premium

    KombiMed Krankenhaus

    Tarif UZ1/2

    Unfall Tarif KSU

    Tarif KS1/2

    Tarif KGZ1/2

    Bei Krankheit

    Bei Unfall

    Freie Krankenhauswahl


    Nach GKV-Leistung

    Freie Arztwahl

    Ein- oder Zweibettzimmer

    Gesundheitsberatung

    Top-Experten


    Optional hinzubuchbar


    Optional hinzubuchbar

    Krankenhaustagegeld


    Optional hinzubuchbar


    Optional hinzubuchbar


    Optional hinzubuchbar


    Optional hinzubuchbar

    Unbefristeter Versicherungsschutz

    Gesundheitsprüfung


  • Der Basisschutz der DKV ist eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen. Damit bekommen Sie Ruhe und Erholung im Ein- oder Zweibettzimmer. Das bietet der Tarif:

    • Leistet bei Krankheiten und Unfällen
    • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
    • Freie Krankenhauswahl – auch Privatkliniken: Zahlt die GKV ihre Pflichtleistung, zahlt Ihnen die DKV die Mehrkosten für das Ein- oder Zweibettzimmer
    • Ausgleichszahlung, wenn das Krankenhaus kein Ein- und Zweibettzimmer zur Verfügung stellen kann
    • Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung beim Spezialisten

    Achtung: Aufwendungen für die allgemeinen Krankenhausleistungen sind auch dann nicht versichert, wenn die Krankenkasse ihre Pflichtleistung übernimmt.

  • Mit dem Komfortschutz ohne Gesundheitsfragen sind Sie nach einem Unfall Privatpatient im Krankenhaus:

    • Leistet bei Unfällen
    • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
    • Freie Arztwahl – auch Chefarzt
    • Freie Krankenhauswahl – auch Privatklinik: Zahlt die GKV ihre Pflichtleistung, erstattet Ihnen die DKV auch die verbleibenden Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen
    • Ausgleichszahlung bei Verzicht auf die Chefarztbehandlung und auf das Ein- und Zweibettzimmer
    • Pauschale von 200 € bei unfallbedingten ambulanten Operationen
    • Übernahme der gesetzlich vorgesehenen Zuzahlung
    • Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung beim Spezialisten
  • Mit den beiden Top-Tarifen KGZ1/2 und KS1/2 sind Sie nach einem Unfall und bei Krankheit Privatpatient im Krankenhaus:

    • Leistet bei Krankheiten und Unfällen
    • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
    • Freie Arztwahl – auch Chefarzt
    • Freie Krankenhauswahl – auch Privatkliniken: Nach Vorleistung der GKV erstattet Ihnen die DKV auch die verbleibenden Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen
    • Ausgleichszahlung bei Verzicht auf die Chefarztbehandlung und auf das Ein- und Zweibettzimmer
    • Kinder erhalten die Hälfte im Tarif KGZ
    • Pauschale von 200 € bei bestimmten ambulanten Operationen
    • Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung beim Spezialisten

    Tipp: Kombinieren Sie den Premiumschutz mit dem KombiMed Best Care Tarif KBCK. Denn damit kommen Sie bei bestimmten schweren Erkrankungen schnell zum Top-Experten.
     

    KombiMed Tarif KGZ oder KS: Welcher ist der richtige für mich?


    Die Tarife KombiMed KGZ und KombiMed KS sind in ihren Kernleistungen identisch und unterscheiden sich vor allem durch die Art der Beitragskalkulation. Außerdem ist der Versicherungsschutz im Tarif KS1/2 befristet:

     

    KombiMed Krankenhaus KGZ

    KombiMed Krankenhaus KS

    Der Beitrag ist am Anfang höher als im Tarif KS, da im Beitrag Sparanteile einkalkuliert sind. Diese finanzieren die mit zunehmendem Alter ansteigenden Krankheitskosten vor.

    Der Beitrag ist am Anfang niedriger als im Tarif KGZ, da im Beitrag keine Sparanteile einkalkuliert sind.

    Deshalb gibt es keine Beitragserhöhungen zu festen Altersstufen.

    Deshalb steigt der Beitrag mit dem Älterwerden schrittweise an.

     

    Der Versicherungsschutz im Tarif KS endet zum Ende des Kalenderjahrs, in dem Sie Ihr 44. Lebensjahr vollenden. Dann werden Sie automatisch auf den Tarif KGZ umgestellt – ohne neue Wartezeiten und ohne erneute Gesundheitsprüfung.

    Dabei kommt es zu einem deutlichen Beitragssprung. Ihr Beitrag im Tarif KGZ richtet sich nach Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Umstellung.

    Der Tarif KGZ kann in jedem Alter abgeschlossen werden. Er ist auch für Kinder und Jugendliche geeignet.

    Der Tarif KS kann vom 20. bis zum 39. Lebensjahr abgeschlossen werden.


  • Mit dem Tarif Best Care werden Sie bei einer ernsten Diagnose von einem Top-Experten untersucht und ggf. operiert. Und zwar schnell, denn bei schweren Erkrankungen kommt es oft auf jeden Tag an:

    • Terminvermittlung bei einem renommierten Top-Experten in Deutschland innerhalb von maximal 5 Werktagen – montags bis freitags
    • Ausführliche Empfehlung (Zweitmeinung) zur weiteren Behandlung
    • Ist eine Operation erforderlich, organisiert die DKV den OP-Termin beim Top-Experten
    • Für Aufwendungen bekommen Sie pauschal 500 €. So bezahlen Sie z. B. die Anreise zum Top-Experten oder die Kosten für die ambulante Sprechstunde
    • Auch für Kinder und Jugendliche

    Top-Experten sind renommierte Ärzte in Deutschland, die aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit der DKV kooperieren. Sie sind als Experten für die jeweiligen Diagnosen anerkannt und hoch spezialisiert.

    Die DKV arbeitet mit etwa 100 Top-Experten zusammen. Die Auswahl erfolgt nach wissenschaftlichen Kriterien und auf Basis der Kenntnis unabhängiger Fachleute.

  • Mit dem Krankenhaustagegeld bekommen Sie ein Extrageld für Ihren stationären Aufenthalt. Etwa für Telefon- und Fernsehgebühren in der Klinik oder für die Fahrtkosten Ihrer Angehörigen. Das Krankenhaustagegeld können Sie mit allen KombiMed Tarifen kombinieren:

    • Tagegeld ab dem ersten bis zum letzten Tag des Krankenhausaufenthalts
    • Bei vollstationären Reha-Maßnahmen zeitlich unbegrenzt
    • Verdopplung des vereinbarten Tagegelds bei Rooming-in für Kinder bis 14 Jahre
    • Bei Vorsorgemaßnahmen bekommen Sie das Tagegeld alle 3 Jahre für bis zu 28 Tage
  • Bei der DKV können Sie die Versicherung nur abschließen, wenn Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben. Ist das der Fall, kommt es darauf an, ob Sie innerhalb oder außerhalb Europas ins Krankenhaus müssen. Je nach Ort gelten für die Krankenhauszusatzversicherungen der DKV unterschiedliche Regelungen.

     

    Was gilt im europäischen Ausland?

    Bei vorübergehenden Aufenthalten im europäischen Ausland (Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz) unterscheiden sich die Regelungen von Tarif zu Tarif:

    • KS1/2, UZ1/2, KSU: Sie genießen zeitlich unbegrenzten Versicherungsschutz. Die Höhe der Leistungen entspricht der bei einem Krankenhausaufenthalt in Deutschland.
    • KGZ1/2, KKHT: In diesen Tarifen haben Sie ebenfalls zeitlich unbegrenzten Versicherungsschutz.
    • KBCK: Es besteht kein Versicherungsschutz – die DKV vermittelt nur Top-Experten in Deutschland.

     

    Was gilt im außereuropäischen Ausland?

    Bei vorübergehenden Aufenthalten im außereuropäischen Ausland gilt Folgendes:

    • KS1/2, UZ1/2, KSU, KBCK: Es besteht kein Versicherungsschutz.
    • KGZ1/2: Abhängig von der Vertragsdauer ist der Versicherungsschutz zeitlich begrenzt:

      Wenn der Versicherungsschutz noch keine 12 Monate besteht: Sie haben für maximal einen Monat Versicherungsschutz. Müssen Sie wegen einer notwendigen Heilbehandlung länger bleiben, verlängert er sich um 2 weitere Monate.

      Wenn der Versicherungsschutz bereits 12 Monate besteht: Sie haben für maximal 6 Monate Versicherungsschutz. Bleiben Sie länger, weil eine Heilbehandlung notwendig ist, verlängert er sich um 2 weitere Monate.
    • KKHT: Ihr Versicherungsschutz besteht 6 Monate lang.
  • Für gesetzlich Versicherte ist eine Zusatzversicherung fürs Krankenhaus sehr sinnvoll. Die Zahlen sprechen für sich: 19,8 Mio. Patienten wurden 2018 in deutschen Krankenhäusern behandelt. Das ist fast jeder Vierte. Die häufigsten Gründe für Krankenhausaufenthalte sind dabei:

    • Herzerkrankungen (z. B. Herzinfarkt, Herzinsuffizienz)
    • Schlaganfall bzw. Hirninfarkt
    • Schädel-Hirn-Trauma
    • Rückenschmerzen bzw. Bandscheibenvorfall
    • Lungenentzündung
    • Arthrose des Kniegelenks

    Das Risiko, in die Klinik zu müssen, ist also sehr real. Und wer möchte dann nicht bestens behandelt und top versorgt werden? Als Kassenpatient benötigen Sie dafür allerdings eine private stationäre Zusatzversicherung fürs Krankenhaus.
     

    Diese ist auch Voraussetzung dafür, dass Sie Krankenhaus und Arzt frei wählen können. Die freie Wahl wiederum ist die Grundlage für beste Heilungschancen. Denn die haben Sie im richtigen Krankenhaus für Ihre Erkrankung oder Unfallverletzung.

  • Geburten sind der häufigste Grund für einen Krankenhausaufenthalt bei Frauen. Dabei möchten Sie sich im Krankenhaus besonders gut aufgehoben fühlen. Und natürlich bestmöglich versorgt werden. Idealerweise mit freier Krankenhauswahl, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und mit Chefarztbehandlung. Damit sind Sie Privatpatientin im Krankenhaus (Tarif KGZ1/2).
     

    Achtung: Grundsätzlich sind Schwangerschaft und Entbindung im Tarif KGZ1/2 versichert. Aber es gibt eine Wartezeit von 8 Monaten. Das bedeutet: Seit Versicherungsbeginn müssen mindestens 8 Monate vergangen sein. Erst dann deckt Ihr Versicherungsschutz auch Schwangerschaft und Entbindung ab.

  • Leider kommt nicht jedes Kind gesund zur Welt. Und nicht jedes Neugeborene kann kurz nach der Geburt nach Hause. Deshalb ist schon für Babys eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll – am besten ab der Geburt.
     

    Hat mindestens ein Elternteil selbst eine Krankenhauszusatzversicherung bei der DKV, und das seit mindestens 3 Monaten? Dann hat auch Ihr Baby Versicherungsschutz. Und zwar ab der Vollendung der Geburt – ohne Wartezeit und ohne Risikozuschläge. Dazu müssen Sie es nur innerhalb von 2 Monaten zur Versicherung anmelden.

  • Schwere Erkrankungen kommen nicht erst mit dem Alter. Auch Kinder können betroffen sein. Daher ist auch für sie eine Zusatzversicherung fürs Krankenhaus sinnvoll. Dann hat Ihr kleiner Schatz den besten Schutz und bekommt die beste Behandlung. Und das für wenig Geld. Denn je jünger der Versicherte, desto günstiger ist die Krankenhauszusatzversicherung für Kinder der DKV.

  • Sie selbst begnügen sich im Krankenhaus nicht mit dem Grundschutz, den die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen? Dann möchten Sie für Ihre Familie sicher auch eine bessere Versorgung. In diesem Fall ist es sinnvoll, Ihren Partner und Ihre Kinder gleich mit abzusichern. Bei den Krankenhauszusatzversicherungen der DKV ist das problemlos möglich. Für nähere Informationen rufen Sie einfach an. Oder wenden Sie sich an Ihren ERGO Berater.

  • Die stationären Zusatzversicherungen der DKV können nur gesetzlich Versicherte abschließen. Doch die DKV bietet auch eine private Krankenvollversicherung an. Dabei können Sie Leistungen wählen, die denen der privaten Krankenhauszusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte entsprechen. Etwa die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung.

  • Ab dem 60. Lebensjahr steigen die Krankheitskosten. Gleichzeitig häufen sich die Klinikaufenthalte. Deshalb ist auch für Ältere bzw. Rentner eine Zusatzversicherung fürs Krankenhaus sehr sinnvoll.
     

    Die Krankenhauszusatzversicherungen der DKV können Sie grundsätzlich auch noch in höherem Alter abschließen – es gibt keine Altersgrenze.
     

    Aber Achtung: Für Chefarztbehandlung und Ein- bzw. Zweibettzimmer (KombiMed Tarif KGZ1/2) müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Sind Sie gesundheitlich beeinträchtigt, kann die DKV Sie womöglich nicht versichern. Deshalb empfiehlt es sich, die Versicherung möglichst schon in jüngeren Jahren abzuschließen.

  • Informieren Sie sich gründlich und vergleichen Sie Tarife und Leistungen, bevor Sie eine Zusatzversicherung fürs Krankenhaus abschließen. Achten Sie dabei auch auf folgende Punkte:
     

    Was ist wichtig bei Krankenhauszusatzversicherungen mit Gesundheitsfragen?

    Besonders wichtig bei Krankenhauszusatzversicherungen mit Gesundheitsfragen: Beantworten Sie unbedingt alle Fragen. Und zwar wahrheitsgemäß. Lassen Sie nichts weg und beschönigen Sie nichts, nur um womöglich einen günstigeren Beitrag zu bekommen.
     

    Denn im Leistungsfall wird genau geprüft. Stellt sich dabei heraus, dass Sie die Gesundheitsfragen nicht korrekt beantwortet haben, hat das schwerwiegende Folgen für Sie: Der Versicherer kann dann Leistungen kürzen, verweigern oder sogar Ihren Versicherungsvertrag kündigen. Dann stehen Sie ganz ohne Absicherung da. Und müssen bei einem stationären Aufenthalt in der Klinik entweder auf wichtige Leistungen und angenehme Extras verzichten – oder selbst sehr viel Geld dafür aufbringen.
     

    Was ist besser: eine Krankenhauszusatzversicherung mit oder ohne Altersrückstellungen?

    Bei der DKV stellt sich diese Frage, wenn Sie Premiumschutz bei Krankheiten und Unfällen möchten. Denn um in diesen Fällen Privatpatient im Krankenhaus zu werden, müssen Sie zwischen dem KombiMed Krankenhaus KGZ1/2 und dem KS1/2 wählen.
     

    Sie möchten gut planbare Beiträge? Dann entscheiden Sie sich für den Tarif KGZ. Denn in dessen Beitrag sind Sparanteile einkalkuliert. Damit finanzieren Sie spätere Krankheitskosten vor, die mit zunehmendem Alter ansteigen. Durch die Sparanteile kommt der Tarif ohne Beitragserhöhungen zu festen Altersstufen aus. So können Sie besser kalkulieren.
     

    Sie können sich zurzeit nur niedrige Beiträge leisten, rechnen aber mit steigendem Einkommen? Dann wählen Sie den KombiMed Krankenhaus KS mit günstigem Einstiegsbeitrag ohne Sparanteile. Der Versicherungsschutz im Tarif KS endet zum Ende des Kalenderjahrs, in dem Sie das 44. Lebensjahr vollenden. Dann wird er wird automatisch auf den Tarif KGZ umgestellt. Dabei gibt es für Sie keine neuen Wartezeiten. Und selbstverständlich erfolgt die Umstellung ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung. Allerdings bringt sie eine erhebliche Beitragssteigerung mit sich. Dabei richtet sich Ihr Beitrag im Tarif KGZ nach Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Umstellung.
     

    Natürlich können Sie der Umstellung auch widersprechen. Doch dann endet Ihre Krankenhauszusatzversicherung.
     

    Wichtig: Den Tarif KS können Sie nur zwischen dem 20. und dem 39. Lebensjahr abschließen. Sind Sie jünger oder älter, kommt für Sie nur der Tarif KGZ infrage.
     

    Tipp: Sie sind unsicher, welcher Tarif der richtige für Sie ist? Rufen Sie an oder fragen Sie Ihren ERGO Berater.
     

    Was muss ich bei Krankenhauszusatzversicherungen mit Wartezeiten beachten?

    Krankenhauszusatzversicherung mit Wartezeit bedeutet: Die Versicherung leistet nicht sofort nach dem Vertragsabschluss. Vielmehr müssen Sie eine bestimmte Zeit abwarten, bis Ihnen Leistungen zustehen.
     

    Bei der DKV ist es so: Bei Unfällen gibt es grundsätzlich keine Wartezeit in der stationären Zusatzversicherung. Bei Krankheiten muss eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten vergehen, bis Sie Versicherungsleistungen bekommen. Zusätzlich gelten bei Entbindung, Psychotherapie usw. besondere Wartezeiten von 8 Monaten.

  • Die Krankenhauszusatzversicherungen UZ1/2 und Unfall KSU der DKV sind ohne Gesundheitsfragen.

    Bei den Tarifen KS1/2 und KGZ1/2 dagegen müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Gefragt werden Sie nach chronischen bzw. Vorerkrankungen, z. B. nach:

    • Krebserkrankungen
    • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
    • Gefäßerkrankungen
    • Erkrankungen der inneren Organe, z. B. Atmungsorgane, Darm, Leber, Lunge, Nieren
    • Angeborenen Stoffwechselerkrankungen
    • Erkrankungen des Nervensystems
    • Psychischen Erkrankungen oder Störungen
    • Chronischen Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems
    • Durch einen Unfall bedingten Gelenkerkrankungen wie z. B. Meniskusriss, Kreuzbandriss
    • Wirbelsäulenerkrankungen (z. B. Bandscheibenvorfall) mit stationärem Krankenhausaufenthalt

     

    Welche Krankheiten sind in den Gesundheitsfragen genau gemeint?

    Konkret werden bei der Gesundheitsprüfung für die Krankenhauszusatzversicherung z. B. folgende Krankheiten abgefragt:

    • Arthrose
    • Bluthochdruck (Hypertonie)
    • Bronchialasthma
    • Colitis ulcerosa (chronische Darmentzündung)
    • Demenz
    • Depression
    • Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
    • Gastritis (Magenschleimhautentzündung)
    • Herzinfarkt
    • Hirnblutung
    • Leberzirrhose
    • Leukämie
    • Migräne
    • Morbus Crohn
    • Multiple Sklerose
    • Osteoporose
    • Parkinson
    • Prostatitis
    • Reflux (chronisches Sodbrennen)
    • Rheuma
    • Rückenschmerzen oder Muskelverspannungen
    • Schilddrüsenerkrankungen, z. B. Über- bzw. Unterfunktion
    • Schlaganfall
    • Suchterkrankungen (Alkohol-, Medikamenten-, Drogensucht)
    • Tumore (nicht bösartig), z. B. Darmpolypen, Basaliome

    Wichtig: Beantworten Sie die Gesundheitsfragen unbedingt vollständig und wahrheitsgemäß. Auch dann, wenn Sie z. B. an Krebs oder Diabetes leiden oder nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt sind. Machen Sie falsche Angaben, verlieren Sie schlimmstenfalls den Versicherungsschutz Ihrer Krankenhauszusatzversicherung.

  • Bei den KombiMed Krankenhauszusatzversicherungen der DKV gibt es nur bei Unfall keine Wartezeit. So sind die Regelungen:

    • Der KombiMed Krankenhaus Unfall Tarif KSU greift sofort.
    • Bei den anderen Tarifen gilt bei Krankheiten eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten.
    • Die besonderen Wartezeiten (z. B. bei Entbindung und Psychotherapie) betragen 8 Monate.
  • Das hängt unter anderem davon ab, welche Leistungen Sie möchten. Die Kosten einer Krankenhauszusatzversicherung im Basisschutz z. B. sind bei der DKV erfreulich niedrig: Ein 30-Jähriger zahlt dafür nur 5,24 € monatlich (Tarif UZ2 – Unterbringung im Zweibettzimmer, keine Chefarztbehandlung).
     

    Für den Premiumschutz fallen natürlich höhere Kosten an: Im KombiMed Krankhaustarif KS1 der DKV steht Ihnen ein Einbettzimmer sowie eine Chefarztbehandlung zu. Mit 30 Jahren kostet Sie diese Krankenhauszusatzversicherung z. B. 32,37 € im Monat. Damit sind Sie versorgt wie ein Privatpatient.
     

    Tipp: Der Beitrag kommt Ihnen hoch vor? Dann vergleichen Sie die Kosten für diese Top-Absicherung mit dem, was Sie als Kassenpatient für private Zusatzleistungen im Krankenhaus selbst zuzahlen müssen. Bei einem 12-tägigen Krankenhausaufenthalt wegen einer Bypass-Operation z. B. kommen Kosten von über 10.000 € auf Sie zu:

     

    Private Zusatzleistung

    Ihre Zuzahlung

    Einzelzimmerzuschlag

    1.200 €

    Chefarztbehandlung

    9.000 €

    Gesetzliche Zuzahlung10 €/Tag

    120 €

    Gesamtkosten

    10.320 €

     

    Bedenken Sie außerdem: Bei einer Krankenhauszusatzversicherung sollten nicht die Kosten im Vordergrund stehen. Sondern die Gewissheit, im Notfall in der Klinik lebensrettende private Zusatzleistungen zu bekommen.

  • Die Kosten einer Krankenhauszusatzversicherung für die Unterbringung im Einzelzimmer hängen von mehreren Faktoren ab. Etwa von Ihrem Alter und davon, ob Sie noch weitere private Leistungen absichern möchten.

    Sie möchten nur ein Einbettzimmer ohne Chefarztbehandlung oder andere Extras? Dann zahlen Sie bei der DKV als 40-Jähriger 17,81 €. Damit sind Sie im Tarif UZ1 bei Krankheiten und Unfällen abgesichert. Sollte eine Unterbringung im Einbettzimmer nicht möglich sein, bekommen Sie 50 € Ersatz-Krankenhaustagegeld als Ausgleichszahlung.

  • Bei der DKV können Sie sich die passende Zusatzversicherung fürs Krankenhaus aus verschiedenen KombiMed Tarifen zusammenstellen.
     

    Sie möchten eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Chefarztbehandlung? Dann wählen Sie den Basisschutz (Tarif UZ1/2). Damit werden Sie bei Krankheiten oder Unfällen komfortabel im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht. Ist das nicht möglich, bekommen Sie eine Ausgleichszahlung. Außerdem können Sie das Krankenhaus frei wählen und bei Bedarf die Zweitmeinung eines Spezialisten einholen.
     

    Eine Krankenhauszusatzversicherung mit Chefarztbehandlung haben Sie mit dem Premiumschutz (Tarif KGZ1/1 oder KS 1/2). Damit sind Sie sowohl bei Krankheiten als auch bei Unfällen Privatpatient im Krankenhaus. Sie haben freie Krankenhaus- und Arztwahl, bekommen ein Ein- oder Zweibettzimmer und natürlich Chefarztbehandlung.
     

    Tipp: Ergänzen Sie diesen Schutz mit einem Krankenhaustagegeld (KKHT) und der Top-Expertenmeinung Best Care (KBCK).

  • Die Sonderklasse im Krankenhaus gibt es nur in Österreich, nicht in Deutschland. Der Begriff bezeichnet dort eine Versorgungsform im Krankenhaus. In der Sonderklasse können z. B. diese Leistungen enthalten sein:

    • Unterbringung im Ein- bzw. Zweibettzimmer
    • Freie Arztwahl
    • Größere Auswahl bei den nicht medizinischen Leistungen

    Damit entsprechen die Leistungen in der österreichischen Sonderklasse in etwa denen privater deutscher Krankenhauszusatzversicherungen. Die KombiMed Krankenhaus-Tarife der DKV z. B. decken diese Leistungen ab.

Ein Produkt der DKV, dem Gesundheitsversicherer der ERGO
Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine Information der ERGO Versicherung AG und dient Werbezwecken.